Dies entspreche nicht den Tatsachen. Vielmehr heisse es in diesem Bericht, dass sich ein Bauprojekt mit einer Länge von ca. 70 m an einem solchen Standort nur schwer in die Landschaft einfügen könne. In den Eingaben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Beschwerdeantwort vom 19. April 2021, Stellungnahme vom 4. Mai 2022) ergänzten die Beschwerdeführenden 12 bis 15, der Kanton Bern habe im jüngst verabschiedeten Kantonalen Landschaftsentwicklungskonzept (KLEK 2020) den Raum bei Rütschelen als stark geformte Hügellandschaft des Mittellandes bezeichnet und hierfür das Wirkungsziel «Landschaftlich empfindliche Eggen und Kuppen sind frei von Bauten und Anlagen.