Er stehe längs zur Hangrichtung und wirke wie ein grosser dammähnlicher Riegel in der Landschaft. Der vorgesehene Standort liege in landschaftlich hochgradig exponierter Lage. Eine natürliche Deckung bestehe nicht, da der Wald hinter der Kuppe und in nach Madiswil abfallender Richtung verlaufe. Das Vorhaben passe an diesem Standort in keiner Weise in die Landschaft und sei als Ersteingriff in die traditionelle Siedlungsstruktur der Weilerlandschaft zu bewerten. Im angefochtenen Entscheid werde auf die OLK verwiesen, welche im Bericht vom 21. November 2017 zum Schluss gekommen sei, dass das geplante Bauvorhaben bewilligbar sei. Dies entspreche nicht den Tatsachen.