Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 machen geltend, die vom Bauvorhaben betroffene Landschaftskammer sei zwischen 1900 und 2018 gebäudemässig nahezu unverändert geblieben und sei daher von hoher kulturlandschaftlicher Qualität. Der geplante Neubau sei vor allem von Rütschelen aus sichtbar. Der Standort O.________ sei der höchste Punkt der Gemeinde Rütschelen und sei von einer klaren, der Geländemorphologie folgenden ringförmigen traditionellen Siedlungsstruktur geprägt. Der Neubau des freistehenden Legehennenstalls sprenge alle bisherigen Gebäudekubaturen in dieser Landschaft. Er stehe längs zur Hangrichtung und wirke wie ein grosser dammähnlicher Riegel in der Landschaft.