a) Die Beschwerdeführenden 1 bis 11 rügen in ihrer Beschwerde, die Stellungnahmen der Gemeinden, der Projektanten und der OLK zur Frage des Landschaftsbildes und des Landschaftschutzes könnten in keiner Weise überzeugen. Es fehle eine auch nur halbwegs objektive Beurteilung der Wirkung des geplanten Baus in der Landschaft. Der geplante Bau stelle einen gewaltigen Einschnitt in die bisherige traditionelle Kulturlandschaft dar. Die geplanten Bauten würden mit ihren weit über traditionelle Bauernhäuser hinaus gehenden Dimensionen und