Mit Stellungnahme vom 30. März 2023 beurteilte das LANAT die BZG nochmals und führte aus, an der Beurteilung gemäss Bericht vom 8. Dezember 2020 habe sich aufgrund der Anpassungen des Betriebskonzepts vom 19. August 2021 nichts geändert. Aufgrund der Unterlagen könne davon ausgegangen werden, dass der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen könne. Es seien zumindest keine Anzeichen erkennbar, dass dies nicht der Fall sein sollte.