Aufgrund der konkreten Umstände und seines Alters (Jahrgang 1977) könne davon ausgegangen werden, dass er den Betrieb noch bis zu seiner Pensionierung weiterführe. A.________ (Jahrgang 1964) sei gelernter Landwirt mit Fachausweis und führe ebenfalls einen landwirtschaftlichen Betrieb. Unter den verwendeten Annahmen könne festgestellt werden, dass der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen könne. Mit Stellungnahme vom 30. März 2023 beurteilte das LANAT die BZG nochmals und führte aus, an der Beurteilung gemäss Bericht vom 8. Dezember 2020 habe sich aufgrund der Anpassungen des Betriebskonzepts vom 19. August 2021 nichts geändert.