Die verwendeten Annahmen und Angaben seien als realistisch einzustufen. Aufgrund der Unterlagen werde u.a. festgestellt, dass der Betrieb die laufenden Ausgaben für den Betrieb und die Familie zu decken vermöge, anfallende Zinsverpflichtungen erfüllt werden könnten, künftige notwendige Investitionen getätigt werden könnten und der Betrieb zahlungsfähig bleibe. Die Investition könne folglich als tragbar bezeichnet werden. Der Beschwerdegegner sei gelernter Landwirt mit Fachausweis. Aufgrund der konkreten Umstände und seines Alters (Jahrgang 1977) könne davon ausgegangen werden, dass er den Betrieb noch bis zu seiner Pensionierung weiterführe.