Mit der als Projektänderung geltenden Konzeptanpassung vom 19. August 2021 nahm er gewisse Veränderungen am Betriebskonzept vom 2. November 2020 vor (vgl. E. 4b), welche sich auch in geringfügiger Weise auf die Zahlen im Betriebskonzept auswirkten. Der vom Beschwerdegegner erstellte Finanzplan weist nach Realisierung des strittigen Projekts stetig steigende, jährliche Überschüsse (Veränderung nettomonetäres Umlaufvermögen) zwischen CHF 19 000.00 und CHF 25 000.00 für seinen Betrieb und zwischen CHF 17 000.00 und CHF 21 000.00 für den Betrieb von A.___