c) Das LANAT führte im vorinstanzlichen Verfahren in seinem Fachbericht vom 30. Dezember 201947 bezüglich des voraussichtlich längerfristigen Bestands einzig aus, die Ausführungen zu den zukünftigen Betriebstätigkeiten seien nachvollziehbar. Es könne folglich davon ausgegangen werden, dass der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen könne. Es seien keine Argumente erkennbar, die eine gegenteilige Beurteilung ergäben.