Auch Sicht der BVD besteht kein Anlass, die Einschätzung der kantonalen Fachbehörde in Frage zu stellen. Die Notwendigkeit der geplanten Silos mit den vorgesehenen Dimensionen und am geplanten Standort ist zu bejahen. Auch die Silos erfüllen die Voraussetzungen von Art. Art. 34 Abs. 4 Bst. a RPV. 6. Längerfristiger Bestand a) Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 bringen in ihrer Beschwerde vor, im Rahmen des nach Art. 34 Abs. 4 Bst. c RPV geforderten voraussichtlich längerfristigen Bestands sei ein Betriebskonzept gefordert. Dieses liege nicht bei den Akten. Der erforderliche Nachweis der längerfristigen Existenz der Betriebe sei nicht erbracht.