Für die in Frage stehende Legehennenhaltung mit 12 000 Hennen ist zweifelsohne ein grosses Gebäude mit viel Umschwung nötig. Dass der geplante Stall für die vorgesehene Anzahl Legehennen zu gross bzw. überdimensioniert wäre, ist nicht erkennbar und wird auch von den Beschwerdeführenden nicht substantiiert geltend gemacht.