den gemäss Betriebskonzept vom 19. August 2021 angegebenen 68 % des gesamten, den Legehennen des Betriebs zugeführten Futters entsprechen. Ebenso hat sie zu überprüfen, dass die Lagerung und Verarbeitung der auf den Betrieben der BZG produzierten Futterkomponenten im umschriebenen, «internen Kreislauf» erfolgen. Aus diesem Grund sieht die BVD die Aufnahme folgender Auflagen vor, mit welchen sich der Beschwerdegegner gemäss Stellungnahme vom 5. Mai 2023 explizit einverstanden erklärt: