Zusätzlich erfolgt die Produktion des Futters gemäss den verbindlichen Angaben im Betriebskonzept vom 19. August 2021 in einem «internen Kreislauf», mit welchem sichergestellt wird, dass den Legehennen des Betriebs das physisch identische Futter zugeführt, welches auf den durch die Betriebe bewirtschafteten Feldern angepflanzt wird. Soweit die Beschwerdeführenden 12 bis 15 in diesem Zusammenhang das Funktionieren der BZG in Frage stellen, so ist mit Verweis auf E. 2b nochmals festzuhalten, dass die Voraussetzungen von Art. 35 RPV für gemeinschaftliche Stallbauten erfüllt sind und dass die BZG zudem auch den Vorgaben von Art. 12 LBV40 entspricht.