Damit gelingt dem Beschwerdeführer der Nachweis, dass es sich bei den gemachten Angaben nicht um blosse Standardwerte anhand des theoretischen Trockensubstanzpotentials handelt, sondern dass das benötigte Futter tatsächlich zum überwiegenden Teil auf dem Betrieben der BZG selbst produziert werden kann. Zusätzlich erfolgt die Produktion des Futters gemäss den verbindlichen Angaben im Betriebskonzept vom 19. August 2021 in einem «internen Kreislauf», mit welchem sichergestellt wird, dass den Legehennen des Betriebs das physisch identische Futter zugeführt, welches auf den durch die Betriebe bewirtschafteten Feldern angepflanzt wird.