Der vom Beschwerdegegner eingereichte Bericht des Inforama zeigt anhand von belegten Feldversuchen vergleichbarer Gegenden nachvollziehbar auf, dass die im angepassten Betriebskonzept vom 19. August 2021 eingesetzten Ertragszahlen vorliegend tatsächlich realisierbar sind. Damit gelingt dem Beschwerdeführer der Nachweis, dass es sich bei den gemachten Angaben nicht um blosse Standardwerte anhand des theoretischen Trockensubstanzpotentials handelt, sondern dass das benötigte Futter tatsächlich zum überwiegenden Teil auf dem Betrieben der BZG selbst produziert werden kann.