Die BVD sieht keinen Anlass, von dieser fachlichen Beurteilung des LANAT abzuweichen, zumal diese von den Beschwerdeführenden im Rahmen der ihnen gewährten Möglichkeit zur Stellungnahme zum Beweisverfahren ebenfalls nicht in Frage gestellt wird. Der vom Beschwerdegegner eingereichte Bericht des Inforama zeigt anhand von belegten Feldversuchen vergleichbarer Gegenden nachvollziehbar auf, dass die im angepassten Betriebskonzept vom 19. August 2021 eingesetzten Ertragszahlen vorliegend tatsächlich realisierbar sind.