Die Fachstelle hielt daher an seiner Einschätzung gemäss Fachbericht vom 1. April 2022 fest, wonach die Legehennen mit Futter gefüttert werden, das im Wesentlichen auf dem eigenen Land der BZG produziert wird. Die BVD sieht keinen Anlass, von dieser fachlichen Beurteilung des LANAT abzuweichen, zumal diese von den Beschwerdeführenden im Rahmen der ihnen gewährten Möglichkeit zur Stellungnahme zum Beweisverfahren ebenfalls nicht in Frage gestellt wird.