Das LANAT erachtet diese auf Feldversuchen basierende Beurteilung in seiner Stellungnahme vom 30. März 2023 als nachvollziehbar und plausibel. Es könne davon ausgegangen werden, dass die in den Berechnungen erwähnten Futtererträge erreicht werden. Die Fachstelle hielt daher an seiner Einschätzung gemäss Fachbericht vom 1. April 2022 fest, wonach die Legehennen mit Futter gefüttert werden, das im Wesentlichen auf dem eigenen Land der BZG produziert wird.