BZG würden weit voneinander entfernt und in völlig anderen Landschaftskammern liegen. Das von der BZG angepasste Betriebskonzept zeige hinsichtlich der Futtergetreideproduktion nur ein Potential auf. Es bestehe trotz des Gemeinschaftsvertrages der BZG keineswegs Garantie dafür, dass der Futtergetreideanbau in der gemäss dem Betriebskonzept vorgesehenen Form von den beiden BZG-Partnern auch tatsächlich auf Dauer umgesetzt werde.