Mischen zu besitzen. Es handle sich dabei um typische Arbeiten/Aufgaben, welche durch spezialisierte Drittunternehmen durchgeführt würden. Insgesamt könne festgestellt werden, dass die Legehennen überwiegend mit Futter ernährt würden, welches auf dem Betrieb resp. auf den Betrieben der BZG produziert würden. Es handle sich damit aus ihrer Sicht um eine bodenabhängige Tierhaltung gemäss Art. 16a Abs. 1 RPG.