__ AG gemahlen und gemischt (Drittanbieter). Dieses Vorgehen sei üblich und nachvollziehbar. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb (in der vorliegenden Grössenordnung der beiden Betriebe) sei es weder sinnvoll noch wirtschaftlich, ein eigenes Futterlager (inkl. Reinigungs- und Trocknungseinrichtungen) zu erstellen. Ebenfalls sei es nicht sinnvoll und wirtschaftlich, eigene Anlagen zum Mahlen und 11/36 BVD 110/2022/186