Anschliessend werde das Futter periodisch von einem Lohnunternehmer abgeholt und vor Ort bearbeitet. Alternativ dazu, aber im angepassten Konzept nicht als prioritäre Variante geschildert, käme infrage, dass die UFA das Futter des Beschwerdegegners gesondert mahle. Insgesamt würden von der gesamten Fläche von 34.37 ha 33.9 ha und namentlich die gesamte offene Ackerfläche für die Herstellung des eigenen Futters verwendet. Damit werde nun – unter Verwendung des physisch identischen Futters – 68 % des Trockensubstanzbedarfs der Hennen durch den Ertrag aus eigener Fläche gedeckt. Dies bestätige auch die Stiftung Aviforum in ihrem Gutachten vom 17. August 2021.