Zur eingereichten Anpassung / Ergänzung des ursprünglichen Betriebskonzepts vom 2. November 2020 führte der Beschwerdegegner in der begleitenden Stellungnahme vom 20. August 2021 Folgendes aus: Mit dem angepassten Konzept werde den Hennen das physisch identische Futter zugeführt, welches auf den durch die Betriebe bewirtschafteten Feldern angepflanzt werde. Die BZG orientiere sich dabei an der Futtermischung gemäss Gutachten Aviforum. Die BZG produziere auf der offenen Ackerfläche Futterweizen, Wintergerste, Körnermais, Wintertriticale und Proteinerbsen.