Aufgrund der Fortschritte in der Genetik, könne sogar von einem Futterbedarf von 4300 dt Trockensubstanz/Jahr ausgegangen werden. Nach einer Aufführung der grundsätzlichen Futterzusammensetzung für ein Legehennenfutter kommen die Verfasser im Rahmen einer Gegenüberstellung des Trockensubstanzpotentials der beiden Betriebe der BZG («den auf dem Betrieb zur Verfügung stehenden Futterkomponenten) und des Trockensubstanzbedarfs zum Schluss, dass auf diesem Betrieb eine Eigenversorgung mit 68 % bzw. 70 % eigener Futterkomponenten resultiert.