Soweit das ursprüngliche Betriebskonzept vom 2. November 2020 durch die Konzeptanpassung vom 19. August 2021 ergänzt/angepasst wurde, ersetzt diese Projektänderung das ursprüngliche Betriebskonzept. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens und damit vorliegend zu beurteilen ist das Bauvorhaben gemäss ursprünglichem Betriebskonzept vom 2. November 2020 mit Konzeptanpassung vom 19. August 2021. 4. Bodenabhängigkeit der Legehennenhaltung