So erhielten sie mit Verfügung vom 6. April 2023 ausdrücklich Gelegenheit, sich zu der als Projektänderung geltenden Anpassung des Betriebskonzepts vom 19. August 2021 zu äussern. Da die als Projektänderung eingestufte Konzeptanpassung keine Änderung des geplanten Stalls als eigentliches Bauvorhaben zur Folge hatte, sind dadurch keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich betroffen. Es konnte deshalb auf eine Anhörung Dritter und eine Publikation verzichtet werden.