und der Gemeinde wurde die Konzeptanpassung des Beschwerdegegners im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zugestellt. Das AGR und das Regierungsstatthalteramt – welche im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt waren – erhielten eine Kopie dieser Unterlagen sowie des Fachberichts des LANAT vom 1. April 2022 mit Verfügung vom 22. Dezember 2022. Im Verfahren vor der BVD hatten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zu dieser Projektänderung zu äussern. So erhielten sie mit Verfügung vom 6. April 2023 ausdrücklich Gelegenheit, sich zu der als Projektänderung geltenden Anpassung des Betriebskonzepts vom 19. August 2021 zu äussern.