Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 2021/65 reichte der Beschwerdegegner ein ergänztes Betriebskonzept vom 19. August 2021 ein. Gemäss Angaben des Beschwerdegegners führt diese Konzeptanpassung dazu, dass die beiden Landwirte der BZG auf ihrer Ackerfläche einen Grossteil der Komponenten für das Legehennenfutter selber produzieren und dieses den Hühnern direkt verfüttern würden, indem diesen das physisch identische Futter zugeführt werde, welches auf den durch die Betriebe bewirtschafteten Feldern angepflanzt werde.36