c) Ursprünglich war vorgesehen, das Legehennenfutter von einem externen Agrarunternehmen einzukaufen.35 Im vorinstanzlichen Verfahren sowie im ersten Verfahrensabschnitt vor der BVD (BVD 110/2020/133), welcher mit Entscheid der BVD vom 26. Januar 2021 seinen Abschluss fand, war deshalb unbestritten, dass die Legehennenhaltung bodenunabhängig erfolgen soll. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 2021/65 reichte der Beschwerdegegner ein ergänztes Betriebskonzept vom 19. August 2021 ein.