a) Der Beschwerdegegner betreibt am Standort O.________ in Rütschelen (Parzelle Rütschelen Grundbuchblatt Nr. M.________) einen Landwirtschaftsbetrieb mit Rindvieh-, Mastschweine- und Legehennenhaltung. Die erwähnte Parzelle des Betriebsstandorts befindet sich in der Weilerzone und im Ortsbilderhaltungsgebiet. Der dort situierte Legehennenstall mit 4000 Legehennenplätzen soll gemäss Angaben des Beschwerdegegners bei Realisierung des Bauvorhabens stillgelegt werden.31 Am Standort P.________ hält der Beschwerdegegner Rindvieh und Mastschweine, wobei der Beschwerdegegner beabsichtigt, diese Tierhaltung aufzugeben32 bzw. diese schon aufgegeben hat.33