35 RPV erfüllt. Diesem Erfordernis kam der Beschwerdegegner mit dem im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 2021/65 mit Eingabe vom 29. Juni 2022 eingereichten, angepasstem Vertrag vom 28. Juni 2022 nach (vgl. insb. Ziffer 1.3 des Vertrags, wonach der Gesellschaftsvertrag für eine Dauer bis zum 31. Dezember 2033 abgeschlossen wurde). Der Einwand der Beschwerdeführenden 12 bis 15 geht daher fehl. Die Voraussetzungen von Art. 35 RPV sind vorliegend erfüllt. 3. Bestehende Betriebe und Bauvorhaben, Projektänderung