Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung stellt das Trockensubstanzkriterium allerdings nicht immer sicher, dass die bodenunabhängige Produktion gegenüber der bodenabhängigen von untergeordneter Bedeutung bleibt. Nach Ansicht des Bundesgerichts besteht die Gefahr, dass Wiesen nur zugepachtet oder Pachtverträge für Wiesland mit (anderen) bodenabhängigen Tierhaltungsbetrieben gekündigt werden, um das für die Aufstockung notwendige Trockensubstanzpotenzial zu beschaffen, obwohl das Grasland für das eigene Betriebskonzept ohne Bedeutung ist.