Die innere Aufstockung im Sinn von Art. 16a Abs. 2 RPG soll es bodenabhängig wirtschaftenden Stammbetrieben ermöglichen, zusätzlich eine kleinere bodenunabhängige Produktion zu errichten. Der Boden muss aber der überwiegende Produktionsfaktor bleiben, d.h. die bodenunabhängige Produktion muss gegenüber der bodenabhängigen von untergeordneter Bedeutung sein.28 Die innere Aufstockung im Bereich der Tierhaltung ist nach Art.