Angesichts der Grösse des geplanten Legehennenstalls mit 12 000 Hühnern inkl. grosser Geflügelweide kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Bauprojekt Geruchsimmissionen verursacht, die bei bestimmten Windverhältnissen auf diesen Liegenschaften der Beschwerdeführerin 3 noch wahrnehmbar sind.11 Daran ändert der Einwand des Beschwerdegegners, wonach der gestützt auf den Bericht Nr. 476 der eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT) aus dem Jahr 1995 (FAT-Bericht) berechnete Mindestabstand bloss 197 m betrage, nichts.