Das Wohnhaus der Beschwerdeführerin 3 auf Parzelle Rütschelen Grundbuchblatt Nr. K.________ liegt rund 420 m vom umstrittenen Bauvorhaben entfernt, wobei eine Sichtverbindung besteht. Zwei weitere Parzellen im Eigentum der Beschwerdeführerin 3 (Parzellen Rütschelen Grundbuchblatt Nrn. L.________ und N.________) befinden sich in einer Entfernung von rund 340 m. Angesichts der Grösse des geplanten Legehennenstalls mit 12 000 Hühnern inkl. grosser Geflügelweide kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Bauprojekt Geruchsimmissionen verursacht, die bei bestimmten Windverhältnissen auf diesen Liegenschaften der Beschwerdeführerin 3 noch wahrnehmbar sind.11