Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu diesen Auflagen im Falle der Bewilligung des strittigen Vorhabens zu äussern. Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 reichten eine Stellungnahme vom 1. Mai 2023 ein. Der Beschwerdegegner nahm mit Eingabe vom 5. Mai 2023 abschliessend Stellung. Von den Beschwerdeführenden 1 bis 11 und den weiteren Verfahrensbeteiligten ging keine Stellungnahme ein. 10. Auf die Vorakten, die Rechtsschriften, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2022 und die Fachberichte wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen