9. Mit Verfügung vom 6. April 2023 gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur als Projektänderung geltenden Anpassung des Betriebskonzepts vom 19. August 2021 sowie zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Gleichzeitig führte das Rechtsamt in dieser Verfügung aus, dass es für den Fall der Bewilligung des strittigen Vorhabens gestützt auf das verbindliche Betriebskonzept vom 19. August 2021 die Aufnahme folgender Auflagen in Betracht ziehe: