6. Nach Zustellung der Akten durch das Verwaltungsgericht nahm das Rechtsamt der BVD das Verfahren unter der neuen Nummer BVD 110/2022/186 mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 wieder auf. Gleichzeitig hielt es fest, dass die ursprünglichen Beschwerdeführenden 3 und 4 (B.________) sowie die ursprünglichen Beschwerdeführenden 12, 13 und 14 (G.________) gemäss Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 23. April 2021 auf die weitere Beteiligung am Verfahren verzichtet hätten.