4. Mit Entscheid BVD 110/2020/133 vom 26. Januar 2021 hiess die BVD die beiden Beschwerden gut. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 2. Juli 2020 und die Verfügung des AGR vom 26. Mai 2020 wurden aufgehoben und dem Baugesuch vom 29. Mai 2019 wurde der Bauabschlag erteilt. Im Verfahren vor der BVD war unbestritten, dass das Legehennenfutter von einem externen Agrarunternehmen eingekauft wird und die Legehennenhaltung damit bodenunabhängig erfolgen soll.