Auf Aufforderung des Rechtsamts reichten die Gemeinde, das Regierungsstatthalteramt, das AGR und der Beschwerdegegner weitere Akten ein. Mit Eingabe vom 2. November 2020 reichte der Beschwerdegegner das vom Rechtsamt mit Verfügung vom 18. September 2020 verlangte Betriebskonzept vom 2. November 2020 ein. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Fachstelle Boden, nahm mit Bericht vom 8. Dezember 2020 zum Betriebskonzept und zum Vorhaben Stellung. Die Parteien erhielten Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen.