Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 stellten mit Beschwerde vom 4. August 2020 ebenfalls den Antrag, der Gesamtentscheid vom 2. Juli 2020 sei aufzuheben und die Baubewilligung sei zu verweigern. Eventualiter sei eine definitive Beurteilung durch die Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einzuholen.