2. Gegen den Entscheid vom 2. Juli 2020 gingen bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) zwei Beschwerden ein. Die Beschwerdeführenden 1 bis 11 (sowie 5 weitere Beschwerdeführende, welche sich im vorliegenden Verfahren nicht mehr beteiligen) beantragten mit Beschwerde vom 28. Juli 2020 die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 2. Juli 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Die Beschwerdeführenden 12 bis 15 stellten mit Beschwerde vom 4. August 2020 ebenfalls den Antrag, der Gesamtentscheid vom 2. Juli 2020 sei aufzuheben und die Baubewilligung sei zu verweigern.