Betriebszweiggemeinschaft (BZG). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1 bis 11 sowie 12 und 13 Einsprache. Am 6. März 2020 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein, welche in der Publikation wie folgt bezeichnet wurde: «Einbau Hochdruckvernebelungsanlage, Ausweisen Weidefläche, Überarbeitung Entwässerung, Ausnahmegesuch Art. 27 GBR1». Die Beschwerdeführenden 1 bis 11 sowie 12 und 13 hielten an ihren Einsprachen fest. Das AGR hielt mit Verfügung vom 26. Mai 2020 fest, das Bauvorhaben sei zonenkonform. Mit Gesamtentscheid vom 2. Juli 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung.