Damit ist die Beschwerde offensichtlich unzulässig. Folglich sind die Voraussetzungen für einen Entscheid ohne Schriftenwechsel erfüllt, weshalb auf die Durchführung eines solchen verzichtet werden konnte. h) Soweit sich die «Baupolizeiliche Anzeige» vom 26. Oktober 2022 an die Gemeinde Aefligen richtet und diese um die Beantwortung von Fragen gebeten wird, ist es an der Gemeinde, diese Eingabe zu behandeln. Die Anfrage an die Gemeinde ist vom vorliegenden Nichteintretensentscheid nicht betroffen. 2. Kosten