(BVD) zur Behandlung als Baubeschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 14. August 2020 weiter. Mit Schreiben vom 18. November 2022 teilte das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, der Beschwerdeführerin mit, ohne gegenteilige Rückmeldung nehme es die «Baupolizeiliche Anzeige» nicht als Beschwerde an die Hand, da darin kein Beschwerdewille zum Ausdruck gebracht werde. Mit Schreiben vom 28. November 2022 teilte die Beschwerdeführerin Folgendes mit: «Aus diesen Gründen bitte ich Sie höflich, meine baupolizeiliche Anzeige vom 26. Oktober 2022 nochmals eingehend als Beschwerde Ihrer Prüfung zu unterziehen.»