III. Entscheid 1. Das Schreiben der Beschwerdeführenden vom 7. Februar 2023 wird der Gemeinde zugestellt. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Ziffer 4 des Dispositivs des Bauentscheids («C. Entscheid») der Gemeinde vom 9. November 2022 wird bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 600.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.