Die einzelnen Zeitaufwände sind plausibel und fallen mit insgesamt 7.5 Stunden für ein Baubewilligungsverfahren mit Gewässerschutzbewilligung angemessen aus. Bei den Kosten für die Gewässerschutzbewilligung und für die Baupublikation handelt es sich sodann um die effektiven Kosten, welche die Gewässerschutzbehörde und der Amtsanzeiger Konolfingen der Gemeinde in Rechnung gestellt haben.28 Die zweifache amtliche Publikation ist sodann gesetzlich vorgeschrieben (Art. 35 Abs. 1 BauG und Art. 26 Abs. 1 und 2 BewD). Die Kosten für Auslagen inkl. Eröffnung von insgesamt CHF 20.00 sind im Übrigen sehr gering und im Rahmen eines durchgeführten Baubewilligungsverfahrens ebenfalls angemessen.