Wie erwähnt, ist die Baubewilligungsbehörde verpflichtet, vollständige Unterlagen einzuverlangen und zu prüfen, ob das Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Indem sie prüfte, ob mit dem Bauvorhaben die gesetzlich vorgeschriebene Bandbreite eingehalten wird, kam die Gemeinde ihrer Aufgabe nach. Da sie bei der damaligen Sachlage zum nachvollziehbaren Schluss kam, die Bandbreite sei überschritten, verlangte sie den für die Bewilligung des Baugesuchs 20 Vgl. die E-Mail der Gemeinde vom 4. August 2022, Vorakten, pag. 17. 21 Vgl. zum Ganzen die E-Mail-Korrespondenz zwischen der Gemeinde und dem Beschwerdeführer 1 vom 4. August