Gestützt auf diese Angaben der Beschwerdeführenden kam die Gemeinde zum nachvollziehbaren Schluss, dass dem G.________weg 12 insgesamt nach dem Umbau 13 Parkplätze zuzuordnen sind und die Bandbreite dementsprechend überschritten wäre. Die Gemeinde machte die 16 Vgl. Vorakten, pag. 21. 17 Vgl. Vorakten, pag. 22. 18 Vgl. die entsprechende E-Mail vom 6. Juli 2022, Vorakten, pag. 17. 19 Vgl. Vorakten, pag. 26. 5/9 BVD 110/2022/182