Liegenschaften entsprechend den genannten Angaben zuordnen. Als Schlussfolgerung kamen die Beschwerdeführenden mit den neu projektierten beiden (Aussen-)Parkplätzen auf ein total von 13 Parkplätzen für den G.________weg 12 und sechs Parkplätzen für den G.________weg 15. Zusammen überschritten sie mit 19 Parkplätzen die gemäss den Beschwerdeführenden gesetzliche zugelassene Bandbreite von 20.25 Parkplätzen (zwölf für die Liegenschaft am G.________weg 12 sowie 8.25 für die Liegenschaft am G.________weg 15) nicht.